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Wie KI mir half, einen fairen Vergleich zu finden

Autorenbild: Marcus Machon
Marcus Machon
6. Okt.
4 Min. Lesezeit

Ohne KI hätte ich die Forderung vermutlich einfach bezahlt. Das ist meine rückblickende Einschätzung nach einer Zahlungsstreitigkeit, bei der aus rund 180 Euro für genutzte Mobilitätsleistungen zeitweise ungefähr 320 Euro geworden waren.

Über eine Plattform, die verschiedene Mobilitätsanbieter bündelt, hatte ich ein Mobilitätsmittel genutzt. Die später abgerechneten 48 Nutzungen lagen zwischen Januar 2021 und Oktober 2023. Eine Sammelrechnung vom November 2023 kündigte automatische Abbuchung an. Dass ich sie damals tatsächlich erhalten hatte, ist nicht unabhängig belegt. Im Februar 2024 zog ich um. Nach meiner Erinnerung aktualisierte ich meine Anschrift in der Plattform; ob die Änderung beim Anbieter ankam, blieb ungeklärt. Erst später sah ich im Inkassoportal Mahnschritte vom September 2025. Die Briefe gingen nach meiner Schilderung an meine frühere Anschrift und erreichten mich nicht; die E-Mails hatte ich nicht wahrgenommen, vermutlich im Spamordner gelandet.

Der erste von mir tatsächlich bemerkte Inkassokontakt war nach meiner Erinnerung ein Telefonanruf im Februar 2026. Ich hielt ihn zunächst für möglicherweise betrügerisch, widersprach noch am selben Tag schriftlich und verlangte Nachweise. Eine erneute Forderung Anfang August 2026 führte dazu, dass ich den Vorgang mit KI-Unterstützung gründlicher prüfte. Dabei ging es bald um mehr als die Frage, welchen Betrag ich zahlen sollte.

Zusammengefasste Chronologie. Erster bemerkter Inkassokontakt nach eigener Erinnerung; früherer Zugang nicht vollständig belegt. KI-generiert.

Viele Stellen, wenig gemeinsamer Überblick

Beteiligt waren die Buchungsplattform, der Mobilitätsanbieter, ein Zahlungsdienstleister und die Inkassobearbeitung. Jede Stelle kannte einen anderen Ausschnitt.

Mitte August 2026 bestätigte die Plattform technische Abbuchungsprobleme beim Mobilitätsanbieter. Der Anbieter erklärte, keinen Zahlungseingang festzustellen, und verwies auf Inkasso. Ein angesprochener Zahlungsdienstleister bestätigte zwar Registrierung und Zahlungsmittel, erklärte später aber, für die konkrete Zahlungsabwicklung nicht zuständig zu sein.

So entstanden Rückfragen und Verweise, ohne dass ich ein vollständiges Zahlungsprotokoll erhielt. Die Auskunft über technische Probleme erklärte einen Teil des Vorgangs. Sie klärte jedoch nicht jede einzelne ausgebliebene Abbuchung.

Abstrahierte Darstellung der dokumentierten Verweise. KI-generiert.

Der Wendepunkt: eine überprüfbare Einschätzung

Die erste rechtliche Einschätzung der KI nach ausführlichen Recherchen war für mich entscheidend. Sie zeigte, dass ich die Forderung genauer prüfen konnte und dass ältere Teile möglicherweise bereits verjährt waren.

Dabei mussten wir vier Fragen auseinanderhalten: Welche Leistungen hatte ich genutzt? Was war tatsächlich bezahlt worden? Welche Ansprüche waren noch durchsetzbar? Und welche zusätzlichen Kosten waren begründet?

Die gesetzlichen Regeln geben dafür einen Rahmen: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; ob sie im konkreten Fall abgelaufen ist, braucht eine gesonderte Prüfung. Nach eingetretener Verjährung besteht grundsätzlich ein Recht, die Leistung zu verweigern. Eine offene Zahlung und rechtlicher Verzug sind ebenfalls unterschiedliche Fragen. (§ 195 BGB, § 214 BGB, § 286 BGB)

Die KI half, Rechnungspositionen nachzurechnen, unterschiedliche Forderungsstände zu vergleichen und Schreiben vorzubereiten. Dabei wurden auch widersprüchliche Zinsangaben in Aufstellungen mit demselben Ausstellungsdatum sichtbar.

Ihre Antworten waren allerdings nicht durchgehend richtig. Vermeintliche Zahlungstreffer gehörten zu anderen Leistungen; eine Prüfautorisierung war keine endgültige Zahlung. Auch zu sichere juristische Aussagen mussten korrigiert werden. Deshalb prüften wir Ergebnisse anhand der Unterlagen und Quellen.

20 Euro für menschliche Gegenprüfung

Die KI empfahl, die Verbraucherzentrale einzubeziehen, und half bei der Vorbereitung. Die Beratung Anfang September 2026 kostete mich 20 Euro.

Sie stützte wesentliche Teile der rechtlichen Einschätzung, insbesondere zur möglichen Verjährung älterer Ansprüche. Sie benannte zugleich Voraussetzungen und Risiken. Die Zusatzkosten wurden nicht abschließend bewertet; außerdem wurde eine Schlichtungsmöglichkeit empfohlen.

Das gab mir zusätzliche Sicherheit für mein Vorgehen. Ob die Beratung oder einzelne spätere Schreiben die abschließende Einigung auslösten, kann ich nicht sicher sagen.

Was ich als fair empfand

Ich hatte der KI ausdrücklich gesagt, dass ich einen fairen Vergleich für alle Beteiligten wollte. Ich hatte die Leistungen genutzt und wollte ihren Wert vergüten, auch wenn die rechtliche Prüfung möglicherweise eine deutlich geringere Zahlung nahelegte.

Deshalb bot ich Mitte August ungefähr den ursprünglichen Leistungsbetrag als abschließende Gesamtlösung an. Wenige Tage später lehnte das Inkasso diesen Vorschlag ausdrücklich ab. Im September folgte ein Gegenangebot über rund 250 Euro. Anfang Oktober kam schließlich die schriftliche Zusage zu dem ursprünglich angestrebten Gesamtbetrag.

Am 5. Oktober klärten wir noch eine missverständliche Gebührenformulierung. Die rund 180 Euro umfassten ausdrücklich sämtliche Kosten einschließlich einer Einigungsgebühr. Am 6. Oktober 2026 überwies ich den Betrag; meine Zahlung ist bankseitig dokumentiert.

In einer früheren Aufstellung entfielen ungefähr 80 Euro auf Inkassovergütung und Auslagen, 20 bis 25 Euro auf Adressermittlung und rund 35 Euro auf Zinsen. Der Abschlussbetrag entsprach wirtschaftlich dem ursprünglichen Leistungsentgelt. Daraus folgt aber weder, dass intern alle Gebühren gestrichen wurden, noch dass sämtliche vorherigen Forderungen unzulässig waren.

Für mich war diese Lösung fair. Wer berechtigte rechtliche Einwendungen erhebt, handelt deshalb selbstverständlich nicht unfair. Entscheidend war mein eigener Maßstab.

Meine Empfehlung: KI früher in der Fallbearbeitung einsetzen

Für einen kleinen Gegenstand mussten mehrere Stellen wiederholt Unterlagen lesen, Rückfragen bearbeiten und Beträge prüfen. Mir erschien dieser Aufwand unverhältnismäßig. Die tatsächlichen Personalkosten kenne ich nicht.

Ich halte es für plausibel, dass KI einen solchen Vorgang früher hätte ordnen und einen fairen Lösungsvorschlag vorbereiten können. Eine verbindliche Einigung in wenigen Minuten zur Zufriedenheit aller habe ich damit allerdings nicht nachgewiesen.

Meine Empfehlung ist trotzdem klar: KI in Verwaltung und Fallbearbeitung einsetzen, um Belege zusammenzuführen, Widersprüche zu erkennen und verständliche Entscheidungen vorzubereiten. Dafür braucht es zulässigen Zugriff auf die relevanten Daten und Menschen, die Fehler korrigieren und eine Lösung verbindlich entscheiden können.

In meinem Fall machte die Zusammenarbeit aus einer unübersichtlichen Forderung eine Entscheidung, die ich verstehen und bewusst treffen konnte. Genau darin sehe ich den Wert.

Über den Autor: Marcus Machon berät mittelständische Unternehmen bei Microsoft 365 Governance, SharePoint-/Teams-Struktur, Power-Platform-Automatisierung und Copilot-/KI-Readiness.

Quellen

  1. § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist. Allgemeiner Rechtsrahmen, kein Beleg für die konkrete Verjährung im Erfahrungsfall.

  2. § 214 BGB: Wirkung der Verjährung. Allgemeiner Rechtsrahmen, keine gerichtliche Bewertung des Falls.

  3. § 286 BGB: Verzug des Schuldners. Allgemeine Voraussetzungen; Zusatzkosten wurden im Fall nicht abschließend rechtlich bewertet.

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